Möchten Sie eine Schlüsselrolle im Bereich Compensation übernehmen? Bei uns haben Sie die Möglichkeit, das Lohnsystem sowie die Lohninstrumente mit klarem Fokus auf Prozessoptimierung strategisch weiterzuentwickeln.
Gemeinsam mit einer Kollegin sind Sie unser/e Sparring-Partner/in für komplexe Fragestellungen zum Lohnsystem. Sie stellen sicher, dass interne Vorgaben und Richtlinien eingehalten werden und fördern den Know-how-Ausbau in unserer Organisation.
Als Leiter/in der neu geschaffenen Arbeitsgruppe «Lohnsysteme» fördern Sie die effiziente Zusammenarbeit und entwickeln mit Expertinnen aus verschiedenen HR-Bereichen Entscheidungsgrundlagen, die Sie in unserem HR Steering Committee vertreten.
Den jährlichen individuellen Lohnüberprüfungsprozess (IBA) managen Sie übergeordnet und agieren als Sparring-Partner/in für HR-Beratung und -Administration, um den Prozess nachhaltig weiterzuentwickeln.
Ihr Profil
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiums haben Sie in einer vergleichbaren Position bereits diverse Compensation Projekte und Weiterentwicklungen von Lohnsystemen verantwortet.
Mit Ihrer Expertise gehen Sie komplexe Fragestellungen eigenständig sowie lösungsorientiert an und betrachten diese Dank Ihrem ausgeprägten strategischen Denkvermögen stets gesamtheitlich.
Sie verfügen über ausgeprägte Fähigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, eine hohe Beratungskompetenz und Ihre Kommunikationsweise ist klar und adressatengerecht.
Ihre Themen vertreten Sie mit Überzeugung, setzen sich kontinuierlich für Verbesserungen ein und sehen in Veränderungen Chancen, die Sie proaktiv angehen.
Sie arbeiten gerne datenbasiert, haben ein gutes Rechtsverständnis, besitzen fundierte Kenntnisse in Excel und SAP und haben eine hohe Affinität zu digitalen Tools.
Ihr Arbeitgeber
Arbeiten beim Kanton Luzern heisst, die Zukunft mitzugestalten - die des Kantons, seiner Einwohnerinnen und Einwohner und nicht zuletzt die eigene. Zur ausgezeichneten Lebensqualität in unserem Kanton leisten täglich mehr als 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 200 verschiedenen Berufen ihren Beitrag.
Die Dienststelle Personal ist dynamisch - stets am Puls der Themen und Herausforderungen. Als Dienstleisterinnen und Dienstleister unterstützen wir Regierung und Verwaltung in allen Aspekten des Personalmanagements. Die Vielfalt und Komplexität unserer Aufgaben, die unterschiedlichen Anspruchsgruppen, die Breite unserer Aufgabenbereiche und die inspirierende Zusammenarbeit innerhalb unserer Dienststelle machen unsere HR-Arbeit spannend und herausfordernd.
Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.
Ihre Vorteile
Arbeitsumfeld
Mobil-flexibles Arbeiten (Work Smart)
Sinnstiftende Tätigkeiten
Vielfältige, spannende und herausfordernde Tätigkeiten
Ausgeprägte Gestaltungsmöglichkeiten
Agiles Umfeld
Kollegiales Arbeitsklima
Weiterbildung und Entwicklungsmöglichkeiten
Vielfältiges internes Weiterbildungsangebot
Unterstützung bei externer Aus- und Weiterbildung
Attraktive Laufbahnmöglichkeiten
Systematische Nachfolgeplanung
Ausbildung von Lernenden in über 20 verschiedenen Berufen
Arbeitszeit und Ferien
42-Stunden-Wochen
Flexible Arbeitszeitmodelle
Hohe Selbstverständlichkeit für Teilzeitarbeit und mobil-flexibles Arbeiten
Mindestens 5 Wochen Ferien
14 bezahlte Feiertage
Kompensation Mehrstunden bis max. 4 Wochen
Möglichkeit für unbesoldeten Urlaub
Dienstaltersgeschenk in Form von Urlaub
Familie und Beruf
Mehr als 50 % der Mitarbeitenden arbeiten Teilzeit
Besondere Sozialzulage von über 250 Franken pro Monat (pensenabhängig)
Mutterschaftsurlaub: 16 Wochen zu 100 % besoldet und Anspruch auf unbesoldeten Urlaub von 6 Monaten
Familienurlaub nach Geburt: 10 Tage zu 100 % besoldet und Anspruch auf unbesoldeten Urlaub von 4 Wochen
Betreuungsbeiträge für vorschulpflichtige Kinder
Besoldung und Sozialleistungen
Marktgerechter Lohn mit 13. Monatsgehalt
Grundsolide und finanziell gesunde Pensionskasse
Bessere Absicherung in der 2. Säule bei Teilzeitarbeit
100 % Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall während max. 730 Tagen