Das können Sie bewegen
Aufgrund eines Rücktritts ist die Kantonale Schätzungskommission für Enteignungen zu ergänzen. Als Mitglied der Schätzungskommission beurteilen Sie die Höhe von Entschädigungen bei der Enteignung von Grundeigentum und Rechten.
Das neue Mitglied der Schätzungskommission wird durch den Kantonsrat bis zum Ablauf der Legislatur am 30. Juni 2028 gewählt. Es besteht die Möglichkeit zur Wiederwahl für weitere vierjährige Amtsdauern.
Was Sie dafür auszeichnet
Zur Ausübung dieses Amtes bringen Sie vorzugsweise eine Ausbildung sowie Erfahrung als Architektin oder Architekt oder Baufachfrau oder Baufachmann (Bauingenieurin, Baumeister, Bauleiterin, Bauführer Tief- resp. Hochbau) mit. Neben fachlichen Kenntnissen verfügen Sie über eine hohe Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und sind gewandt im mündlichen Ausdruck.
Interessiert?
Möchten Sie sich bewerben? Dann senden Sie sich die Stelle per E-Mail zu und bewerben Sie sich bequem von zu Hause aus.
Der Link zu dieser Stelle wurde an die eingegebene E-Mail-Adresse verschickt.
Bewerbungsprozess und Ihre Ansprechpersonen
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige Online-Bewerbung bis 15. November 2026.
Sollte ein bisheriges Ersatzmitglied als Mitglied gewählt werden, so wird gleichzeitig ein Ersatzmitglied vom Kantonsrat zu wählen sein. Es ist in der Bewerbung anzugeben, ob diese auch für die Position als Ersatzmitglied gilt.
Haben Sie Fragen?
Thomas Züger, Präsident Schätzungskommission, 079 593 93 43, oder RA Dr. iur. Urs Achermann, Departementssekretär Baudepartement, 041 819 25 01, beantworten Ihnen diese gerne telefonisch.
Alle offenen Stellen und Online Bewerbung auf: www.sz.ch/jobs