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Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Thurgau prüft und beurteilt insbesondere die Rechtmässigkeit von strafprozessualen, polizeilichen und migrationsrechtlichen Massnahmen in einer sehr kurzen Zeitspanne.

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Federico Pedrazzini, Präsident Zwangsmassnahmengericht Thurgau, T 058 345 17 10

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