Der Kanton Bern ist ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen. Dazu kommen:
Das Generalsekretariat der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) stellt als Stabsstelle und Drehscheibe die Aufgabenerfüllung gegen innen und aussen sicher.
Per 1. Januar 2024 hat die vierjährigen Einführungszeit des neuen Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) begonnen.
Mit dem neuen Gesetz wird ein umfassender Paradigmenwechsel im kantonalen Versorgungssystem eingeleitet. Das künftige Versorgungs- und Finanzierungssystem der kantonalen Behindertenhilfe im Erwachsenenbereich richtet sich am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen aus.Um den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderungen transparent, fair und präzise ermitteln zu können, bedarf es eines standardisierten Prozesses. Dieses Bedarfsermittlungsverfahren besteht im Kanton Bern aus fünf einzelnen Stufen und wird mithilfe des Online-Tools AssistMe durchgeführt. Innerhalb des Bedarfsermittlungsverfahrens ist die Bedarfsprüfungsstelle BPS für die fachliche Prüfung, Gewichtung, Bemessung und Empfehlung von Leistungsstunden verantwortlich die mit dem Bedarfsermittlungsinstrument IHP (individueller Hilfeplan) erhoben wurden.
Die Bedarfsprüfungsstelle übernimmt im Bedarfsermittlungsverfahren eine Schlüsselfunktion und ist für den Gesamtprozess wesentlich.
Leiter Bedarfsprüfungsstelle
+41 31 636 87 11
Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.
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