Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist auf kantonaler und Bundesebene zuständig für die Genehmigung von Überwachungsmassnahmen, für die Anordnung und Verlängerung von Untersuchungs- und Sicherheitshaften und für Entsiegelungsentscheide. Ausserdem überprüft es die von den Migrationsbehörden angeordneten Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaften.
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031 636 27 26
Gerichtspräsidentin
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