Das Handelsgericht des Kantons Bern bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, eine praktische Gerichtsausbildung im Sinne der Verordnung über die Anwaltsprüfung (BSG 168.221.1) zu absolvieren.
Zu besetzen sind folgende Praktikumsstellen:
1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026
1. August 2026 bis 31. Januar 2027
Das Praktikum dauert jeweils sechs Monate.
Als Anwaltspraktikant/in setzen Sie sich mit Rechtsfragen aus der ganzen Breite des Handels- bzw. Wirtschaftsrechts (insbesondere Obligationenrecht, Gesellschaftsrecht, Immaterialgüterrecht) auseinander. Sie analysieren die Eingaben der Parteien sowie die sich stellenden Fragen und erstellen in Summarverfahren selbständig in Absprache mit dem/der Vorgesetzten und unter Betreuung durch die zuständigen Gerichtsschreiber/-innen Entscheidentwürfe. In ordentlichen Verfahren führen Sie während den Verhandlungen das Protokoll und redigieren anschliessend die schriftlichen Erwägungen.
Beim Handelsgericht erhalten Sie Einblick in die Tätigkeiten des Fachgerichts, welches als einzige kantonale Instanz für handelsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein erfolgreicher Bachelorabschluss in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Universität. Der Abschluss als Master of Law sollte in den ersten Wochen des Praktikums vorliegen. Zentral für uns ist nicht der Notendurchschnitt, sondern die Motivation der bewerbenden Person.
Wir bieten Ihnen:
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