Präsident/Präsidentin der Eidgenössischen Schätzungskommissionen, Kreis 9
- | 10-10%
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Präsidieren und führen der Kommission für die Amtsdauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2031
- Erstellen von Tätigkeitsberichten
- Leiten und behandeln von Schätzungsverfahren form- und fristgerecht
- Entscheiden über Gesuche gemäss den geltenden Verfahrensregeln
- Organisieren und führen von Schlichtungssitzungen
- Verfassen von Entscheiden (Urteile und vorsorglichen Massnahmen)
Das macht Sie einzigartig
- Abgeschlossene juristische Ausbildung, vorzugsweise mit Anwaltspatent
- Berufserfahrung in der Durchführung von Gerichtsverfahren, Berufserfahrung im Bereich Enteignung ist von Vorteil
- Fachkenntnisse im Bereich des Baurechts, der Raumplanung, des bäuerlichen Bodenrechts oder in einem ähnlichen Bereich wären von Vorteil
- Verhandlungsgeschick und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Beherrschen der deutschen Sprache
Das macht uns aus
Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG) tätige erstinstanzliche eidgenössische Fachgerichte in Enteignungssachen. Die Kommissionen bestehen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen und 15 Fachmitglieder (maximal), die vom Bundesgericht für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt sind.
Weiter ZurückDas bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
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#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
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#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
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#D7EEECGleicher Lohn für gleichwertige ArbeitWir gewährleisten Lohngleichheit und entlöhnen nach Leistung, Erfahrung und den Anforderungen der Stelle.
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#FAD8B9Arbeit und Privatleben im EinklangDie individuelle Lebensgestaltung unterstützen wir mit flexiblen Arbeitsformen und unterschiedlichen Zeitmodellen.
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#E8D7E8Berufliche PerspektivenMit Aus- und Weiterbildungen am Puls der Zeit fördern wir die berufliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeitenden.
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Zusätzliche Informationen
Eintritt: 1. Januar 2026 (oder nach Vereinbarung)
Bewerbungsfrist: 26. Juni 2025
Interessierte Personen werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, usw.) online einzureichen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte schriftlich an Frau Christine Magnin, Adjunktin des Generalsekretärs, christine.magnin@bger.ch oder Av. du Tribunal-Fédéral 29, CH-1000 Lausanne 14.
Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Willi, Präsident der Kommission des Kreises 9: t.willi@anwaelte-sonnenplatz.ch, 041 262 18 00.
Ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus dem Betreibungsregister werden am Ende des Rekrutierungsprozesses angefordert.
Das Bundesgericht achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen seiner Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.