Das Obergericht des Kantons Bern bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, in seiner Straf- oder Zivilabteilung eine sechsmonatige praktische Gerichtsausbildung im Sinne der Verordnung über die Anwaltsprüfung (BSG 168.221.1) zu absolvieren.
Als Anwaltspraktikant bzw. Anwaltspraktikantin in der 1. Strafkammer sowie der Beschwerdekammer der Strafabteilung wirken Sie selbstständig bei der Abklärung von Rechtsfragen mit, führen das Protokoll während Verhandlungen und verfassen unter kundiger Betreuung durch die zuständigen Gerichtsschreiber/-innen schriftliche Urteilserwägungen sowie Urteilsentwürfe in schriftlichen Verfahren.
Wir erwarten von Ihnen ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (MLaw) zum Zeitpunkt des Stellenantritts. Sie sind motiviert, interessiert und besitzen redaktionelles Geschick. Das Arbeiten mit Windows/Office ist Ihnen vertraut. Idealerweise verfügen Sie über erste praktische Erfahrungen.
Wir bieten Ihnen eine vielseitige und interessante Ausbildungsmöglichkeit im Hinblick auf die bevorstehenden Anwaltsprüfungen sowie die Anwaltstätigkeit. Der Beschäftigungsgrad bewegt sich wahlweise zwischen 80% und 100%. Die Arbeitsbedingungen richten sich nach dem kantonalen Personalgesetz (PG; BSG 153.01) sowie nach der Verordnung über das Arbeitsverhältnis der Praktikantinnen und Praktikanten (Praktikantenverordnung *PAV*; BSG 153.012.1).
Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.
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