Leiter/in Team 2 im Bereich Datenschutz und Stv. Leitung des Bereichs
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Aufsichtsrechtliche Verfahren zusammen mit Ihrem Team planen und führen
- Bundesorgane sowie Private beraten und deren Digitalisierungsprojekte aufsichtsrechtlich und interdisziplinär begleiten
- Datenschutzrelevante Risiken umfangreicher Datenbearbeitungen der Bundesorgane sowie der Privatwirtschaft bewerten und praxistaugliche Schutzmassnahmen formulieren
- Berichte, Stellungnahmen, Rechtsanalysen, Verfügungen und weitere Rechtsschriften verfassen
- Bei der Gesetzgebung des Bundes mitwirken
Das macht Sie einzigartig
- Masterabschluss in Rechtswissenschaften sowie vorzugsweise Anwaltspatent oder ergänzende IKT- Ausbildung
- Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung in einem vergleichbaren Aufgabengebiet
- Flair für IKT und auf Erfahrung beruhendes Vorstellungsvermögen für die technischen und rechtlichen Herausforderungen der digitalen Gesellschaft
- Gestaltungs- und Führungswille, sicherer Schreibstil, selbstständige Arbeitsweise sowie Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
- Sehr gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache (B2), gute Englischkenntnisse (B1) und passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache
Fragen zur Stelle
Alexandra Castiglione Leiterin Team 2 Datenschutz, Stv. Leitung Direktionsbereich Datenschutz+41 58 46 47154
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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) setzt sich zum einen für den Schutz der Privatsphäre ein. Dabei beaufsichtigt er die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften. Er kann insbesondere Untersuchungen einleiten und Massnahmen ergreifen, um die Rechtswidrigkeit einer Datenbearbeitung zu beheben. Zum anderen ist der EDÖB gemäss Öffentlichkeitsgesetz der Verwaltung das Kompetenzzentrum für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Bundesverwaltung. Seine Hauptaufgabe ist die Leitung von Schlichtungsverfahren zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Behörden, wenn diese den Zugang zu einem amtlichen Dokument nicht gewährt haben. Kommt dabei keine Einigung zustande, erlässt er Empfehlungen.
Weiter ZurückDas bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
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#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
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#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
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