Stellvertretender Bundesanwalt / Stellvertretende Bundesanwältin
Bundesanwaltschaft (BA)
Diesen Beitrag können Sie leisten
• Sie unterstützen den Bundesanwalt bei seiner Arbeit und sorgen dafür, dass seine Entscheide berücksichtigt und korrekt umgesetzt werden.• Als eine von zwei stellvertretenden Bundesanwältinnen bzw. Bundesanwälten verfügen Sie über die gleichen Kompetenzen wie der Bundesanwalt, wenn Sie diesen vertreten.
• Sie sind für die operative Kontrolle von Verfahren der BA zuständig.
Das macht Sie einzigartig
• Sie verfügen über einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften und vorzugsweise ein Anwaltspatent oder ein Doktorat.• Sie haben fundierte Kenntnisse in der Strafverfolgung sowie mehrjährige Berufserfahrung in einer ähnlichen Funktion.
• Sie sind mit der Verfahrensleitung bestens vertraut und kennen den internen Betrieb der BA bestens.
• Sie verfügen über ausgezeichnete Fachkenntnisse, haben Verhandlungsgeschick und sind im Umgang mit den Behörden und Verfahrensbeteiligten gewandt.
• Sie haben ausgeprägte Führungskompetenzen und sind entschlussfreudig, gleichzeitig aber auch teamfähig.
• Sie zeichnen sich aus durch eine effiziente Arbeitsweise und sind belastbar.
• Sie beherrschen die französische Sprache und haben ausgezeichnete Kenntnisse des Deutschen und des Englischen; passive Kenntnisse des Italienischen sind von Vorteil.
• Sie haben die Schweizer Staatsangehörigkeit.
Auf den Punkt gebracht
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die stellvertretende Bundesanwältin bzw. den stellvertretenden Bundesanwalt. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahl.
Fragen zur Stelle
Jacques Rayroud Stellvertretender Bundesanwalt+41 58 463 33 80
Nachricht senden
Fragen zur Bewerbung
Anne Dieu Sekretärin der Gerichtskommission+41 58 322 94 26
Nachricht senden
Fragen zur Stelle
Jacques RayroudStellvertretender Bundesanwalt
+41 58 463 33 80
Nachricht sendenFragen zur Bewerbung
Anne DieuSekretärin der Gerichtskommission
+41 58 322 94 26
Nachricht sendenAuf den Punkt gebracht
Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die stellvertretende Bundesanwältin bzw. den stellvertretenden Bundesanwalt. Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Wahl.
Das macht uns aus
Die Bundesanwaltschaft ist zuständig für die Ermittlung und Anklage von Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit, insbesondere von klassischen Staatsschutzdelikten und von komplexen interkantonalen oder internationalen Fällen organisierter Kriminalität (Terrorismus und dessen Finanzierung), Geldwäscherei und Korruption. Die Bundesanwaltschaft befasst sich zudem mit Fällen von Wirtschaftskriminalität gesamtschweizerischer oder internationaler Ausprägung und mit Rechtshilfegesuchen ausländischer Strafverfolgungsbehörden.
Weiter ZurückDas bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Fragen zur Stelle
Jacques RayroudStellvertretender Bundesanwalt
+41 58 463 33 80
Nachricht sendenFragen zur Bewerbung
Anne DieuSekretärin der Gerichtskommission
+41 58 322 94 26
Nachricht sendenZusätzliche Informationen
Das Arbeitsverhältnis ist in der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen geregelt. Diese sieht insbesondere die Verpflichtung vor, in der Schweiz Wohnsitz zu haben (Art. 13).
Bewerbungsfrist:
30. September 2025
Eintrittsdatum:
1. Februar 2026
Entlöhnung:
Lohnklasse 33 (siehe SR 173.712.23; Details auf Anfrage)
Die nächsten Schritte
• Bewerbung mit komplettem Bewerbungsdossier einschliesslich Angabe von mehreren Referenzpersonen mit Telefonnummer, Publikationsliste, Straf- und Betreibungsregisterauszug
• Prüfung der Bewerbungen durch die Subkommission
• Anhörungen in der Plenarkommission
• Empfehlung an die parlamentarischen Fraktionen
• Vorschlag der Gerichtskommission
• Wahl in der Wintersession 2025
Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.