Hochschulpraktikant/in Rechtsdienst
Bundesamt für Zivildienst ZIVI
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Durchführen von Disziplinarverfahren gegen zivildienstpflichtige Personen und Redigieren von Disziplinarverfügungen und Strafanzeigen (vorwiegend in deutscher Sprache)
- Mitarbeiten bei Verwaltungs-beschwerdeverfahren (Redigieren von Vernehmlassungen und Widerrufsverfügungen)
- Erteilen von Rechtsauskünften im Rahmen der internen Rechtsberatung sowie Abklären von Rechtsfragen im Rahmen von Digitalisierungsprojekten
- Mitarbeiten in Ämterkonsultations- und Mitberichtsverfahren
- Mitarbeiten bei der Ausarbeitung von Erlassen des Bundes
Das macht Sie einzigartig
- Abgeschlossenes Hochschulstudium MLaw
- Hohe Lern- und Veränderungsbereitschaft, Belastbarkeit sowie Eigenverantwortung
- Ziel- und Ergebnisorientierung, analytisches und konzeptionelles Denken
- Gute redaktionelle Fähigkeiten
- Gute aktive Kenntnisse einer Amtssprache; passive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache
Auf den Punkt gebracht
Sie übernehmen Verantwortung bei der Durchführung von Disziplinarverfahren und Klärung von Rechtsfragen im Kontext der digitalen Transformation.
Fragen zur Stelle
Christian Richterich Leiter Rechtsdienst+41 58 46 81995
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Nadia Jaun Fachmitarbeiterin Human Resources+41 58 46 21968
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Zivildienst – Vollzug und Weiterentwicklung
Das ZIVI ist im eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für die Zulassung zum Zivildienst, die Betreuung der Zivildienstleistenden (Zivis) und der Einsatzbetriebe zuständig. Es ermöglicht Personen, die den Militärdienst aus Gewissensgründen ablehnen, ihre Dienstpflicht zu erfüllen.
Weiter ZurückDas bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
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#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
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#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
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Christian RichterichLeiter Rechtsdienst
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Für die Zulassung zu einem Hochschulpraktikum bei der Bundesverwaltung darf Ihr letzter Studienabschluss nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Das Praktikum ist auf ein Jahr befristet.