Ihre Aufgaben
Anschubstipendien erlauben es den Doktorierenden, in der Startphase des Doktorats einen Förderantrag auszuarbeiten, um sich beim Nationalfonds oder einer anderen Institution um die Weiterfinanzierung ihres Projektes zu bewerben. Die Doktorierenden verfassen im Rahmen des Doktoratsprogramms innerhalb der Laufzeit von drei Jahren eine Dissertation. Das Ausbildungsmodul wird nach drei Jahren mit 18 Kreditpunkten abgeschlossen.
Das Anschubstipendium kann für folgende Projekte vergeben werden:
- Technischer Wandel: Im Forschungsgebiet «Technischer Wandel» stehen zurzeit die Themen Biotechnologie, Life Sciences Law, Data Governance, Künstliche Intelligenz, Law & Robots und Blockchain, Medizinischer Fortschritt als zivilrechtliche Herausforderung und die rechtlichen Rahmenbedingungen medizinischen Fortschritts im Vordergrund. Themen aus diesen Bereichen und angrenzende Forschungsfragen sind willkommen.
- Gesellschaftlicher Wandel: Insbesondere Globalisierung, Digitalisierung, Migration und religiöse Pluralisierung haben tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungsprozesse in Gang gesetzt, die sich in erheblichem Masse auch auf das Recht auswirken. Im Forschungsbereich «Gesellschaftlicher Wandel» werden Fragestellungen zusammengefasst, die in diesem Kontext einer rechtswissenschaftlichen Reflexion und Aufarbeitung bedürfen.
- Wirtschaftlicher Wandel: Auch der wirtschaftliche Wandel ist von der Globalisierung betroffen. Das führt zu neuen Fragestellungen: Datenschutz, Transparenz und Rechenschaftspflicht, Wirtschaftsrecht der Schweiz und das Verhältnis zum europäischen Wirtschaftsrecht, Internationalisierung des öffentlichen Wirtschaftsrechts und der Einfluss der International Financial Reporting Standards (IFRS) sind Themen, die einer vertieften Aufbereitung bedürfen.