Hochschulpraktikant/-in für die Abteilung VI

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Bundesverwaltungsgericht BVGer

St. Gallen, Schweiz | 100-100%

01.09.2026
befristet
JRQ$540-19477
Kreuzackerstrasse 12, 9000 St. Gallen

Diesen Beitrag können Sie leisten

  • Den Vorgesetzten und seine Gerichtsschreibenden unterstützen beim Redigieren von Urteilen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit und des Migrationsrechts mit Schwerpunkt Ausländer- und Bürgerrecht sowie einzelnen Aspekten des akzessorischen Asylrechts (mit jeweiligem Bezug zum Verwaltungsverfahrens-, Verfassungs- und Völkerrecht)
  • Bei der Instruktion von verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren mitwirken
  • Bei Projektarbeiten unterstützen
  • Memoranda zu rechtlichen Fragestellungen verfassen
  • juristische Recherchen vornehmen

Das macht Sie einzigartig

  • Abgeschlossenes juristisches Studium
  • Präziser schriftlicher und mündlicher Ausdruck, Belastbarkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit
  • Affinität zum öffentlichen Recht (insbesondere zum Migrationsrecht sowie Verwaltungs-, Verwaltungsverfahrens-, Verfassungs- und Völkerrecht)
  • Diskretion
  • Haupt- und Arbeitssprache entweder Französisch oder Deutsch, gute Kenntnisse der dritten offiziellen Amtssprache

Auf den Punkt gebracht

Sie lernen die Gerichtsarbeit kennen und setzen dabei Ihre präzise sprachliche Ausdruckweise gewandt in juristischen Fragestellungen, insbesondere im Bereich des Ausländer- und Bürgerrechts, ein.

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Gregor Chatton Präsident der Abteilung VI
+41 58 46 52595

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Annette Nimzik Personalbereichsleiterin
+41 58 46 47266
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#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.

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#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.

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#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.

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Zusätzliche Informationen

Dauer des Praktikums: mindestens sechs Monate
Zulassung zu einem Hochschulpraktikum beim Bundesverwaltungsgericht: das abgeschlossene juristische Studium sollte nicht länger als 18 Monate zurückliegen, es sei denn das Praktikum wird als Praxisnachweis für die Anwaltsprüfung benötigt.

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