Rechtswissenschaftliche Fakultät
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht 100 %
Stellenantritt 1. August 2027 oder nach Vereinbarung, unbefristet
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die im schweizerischen Staats- und Verwaltungsrecht unter Einschluss des Öffentlichen Verfahrensrechts hervorragend ausgewiesen und in der Lage ist, diese Kernbereiche in der ganzen Breite in Forschung und Lehre zu vertreten.
Die Ausschreibung erfolgt open rank. Der Qualifikationsnachweis ist durch eine überdurchschnittliche Dissertation zu erbringen. Bei der Bewerbung auf ein (Extra)Ordinariat wird ausserdem eine abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Habilitationsschrift oder ein gleichwertiger Leistungsausweis erwartet. Bei exzellenten ausländischen Kandidierenden kann eine kurze Einarbeitungsfrist von zwei Semestern eingeräumt werden, doch muss die Bewerberin oder der Bewerber erkennen lassen, dass sie oder er sich die Kernbereiche des schweizerischen Staats- und Verwaltungsrechts unter Einschluss des Öffentlichen Verfahrensrechts umgehend und intensiv erschliesst.
Die zu berufende Person soll in der Lehre die Kernbereiche der Ausbildung im Staats- und Verwaltungsrecht abdecken und dafür didaktische Fähigkeiten und Lehrerfahrung mitbringen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen national und international gut vernetzt sein und auf Deutsch, Französisch und/oder Englisch publizieren und lehren können.
Im Übrigen wird erwartet, dass die zu berufende Person die üblichen Aufgaben der akademischen fakultären und universitären Selbstverwaltung wahrnimmt und die erforderliche Kompetenz mitbringt, um einen Mitarbeitendenstab zu führen.
Die Universität Zürich strebt eine Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Gruppen, insbesondere von Frauen, in Forschung und Lehre an und bittet deshalb ausdrücklich um entsprechende Bewerbungen.
Nähere Angaben finden Sie hier.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. August 2025 ein.
Die Ausschreibung erfolgt open rank. Der Qualifikationsnachweis ist durch eine überdurchschnittliche Dissertation zu erbringen. Bei der Bewerbung auf ein (Extra)Ordinariat wird ausserdem eine abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Habilitationsschrift oder ein gleichwertiger Leistungsausweis erwartet. Bei exzellenten ausländischen Kandidierenden kann eine kurze Einarbeitungsfrist von zwei Semestern eingeräumt werden, doch muss die Bewerberin oder der Bewerber erkennen lassen, dass sie oder er sich die Kernbereiche des schweizerischen Staats- und Verwaltungsrechts unter Einschluss des Öffentlichen Verfahrensrechts umgehend und intensiv erschliesst.
Die zu berufende Person soll in der Lehre die Kernbereiche der Ausbildung im Staats- und Verwaltungsrecht abdecken und dafür didaktische Fähigkeiten und Lehrerfahrung mitbringen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen national und international gut vernetzt sein und auf Deutsch, Französisch und/oder Englisch publizieren und lehren können.
Im Übrigen wird erwartet, dass die zu berufende Person die üblichen Aufgaben der akademischen fakultären und universitären Selbstverwaltung wahrnimmt und die erforderliche Kompetenz mitbringt, um einen Mitarbeitendenstab zu führen.
Die Universität Zürich strebt eine Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Gruppen, insbesondere von Frauen, in Forschung und Lehre an und bittet deshalb ausdrücklich um entsprechende Bewerbungen.
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Als grösste Universität der Schweiz bietet die Universität Zürich eine Vielzahl von attraktiven Positionen in verschiedenen Fachbereichen und Berufsfeldern. Mit rund 10'000 Mitarbeitenden und aktuell 12 Berufsprofilen für Lernende bietet die Universität ein inspirierendes Arbeitsumfeld in der Spitzenforschung und Bildung. Setzen Sie Ihr Talent und Ihre Fähigkeiten bei uns ein. Erfahren Sie mehr über die UZH als Arbeitgeberin!
Mehr → https://www.uzh.ch/cmsssl/de/explore/work.html
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