Das Obergericht des Kantons Bern bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, in seiner Straf- oder Zivilabteilung eine sechsmonatige praktische Gerichtsausbildung im Sinne der Verordnung über die Anwaltsprüfung (BSG 168.221.1) zu absolvieren.
Als Anwaltspraktikant/in beim Handelsgericht setzen Sie sich mit Rechtsfragen aus der ganzen Breite des Handels- bzw. Wirtschaftsrechts (insbesondere Obligationenrecht, Gesellschaftsrecht, Immaterialgüterrecht) auseinander. Sie analysieren die Eingaben der Parteien sowie die sich stellenden Fragen und erstellen in Summarverfahren selbständig in Absprache mit dem/der Vorgesetzten und unter Betreuung durch die zuständigen Gerichtsschreiber/-innen Entscheidentwürfe. In ordentlichen Verfahren führen Sie während den Verhandlungen das Protokoll und redigieren anschliessend die schriftlichen Erwägungen. Beim Handelsgericht erhalten Sie Einblick in die Tätigkeiten des Fachgerichts, welches als einzige kantonale Instanz für handelsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein erfolgreicher Bachelorabschluss in Rechtswissenschaften einer schweizerischen Universität. Der Abschluss als Master of Law sollte in den ersten Wochen des Praktikums vorliegen. Zentral für uns ist nicht der Notendurchschnitt, sondern die Motivation der bewerbenden Person. Wir verlangen daher bewusst keinen Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichen Qualifikationen.
Wer bei uns arbeitet, bewirkt etwas Sinnvolles für die Menschen, für die Unternehmen, für das Miteinander und für die Zukunft des Kantons Bern - und damit auch für sich selbst.
Mehr über den Arbeitgeber Kanton Bern erfahrenSie setzen sich für den Tierschutz ein und vertreten das Amt für Veterinärwesen in Strafve...
Bei uns bist Du am Puls der Landwirtschaft. Wir setzen die Agrarpolitik um und richten die...
Interessieren Sie anspruchsvolle und selbstständige Tätigkeiten zum Wohle von Wildtieren u...
Passende Stellenangebote gefällig?
Hier gehts zum JobMail Abo