Paralegal Kontrollstelle
Generalsekretariat GS-EFD
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Kontrolle der Informationen im Transparenzregister (Stichproben/Risikoanalyse), Triage der Ergebnisse sowie Erstellen, Anpassen und Löschen von Vermerken
- Mitwirkung bei der Durchführung von Kontrollverfahren (nach VwVG), inkl. Redaktion von verfahrensleitenden Schriftstücken
- Erstellen von Rechtsabklärungen in einfachen Fällen im Hinblick auf Kontrollverfahren
- Erstellen von Strafanzeigen
Das macht Sie einzigartig
- Abgeschlossene Ausbildung als Paralegal oder Rechtsfachfrau/-mann HF (Fachhochschule, höhere Fachschule)
- Berufserfahrung im Bereich des Verwaltungsrechts oder Bereitschaft, sich in das Verwaltungsrecht einzuarbeiten
- Kenntnisse im Bereich der Geldwäscherei oder Bereitschaft, sich diese anzueignen
- Kenntnisse im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit
- Eigeninitiative, Ausdauer und Teamfähigkeit; Sinn für das Wesentliche und gute redaktionelle Fähigkeiten
- Sehr gute Kenntnisse einer Amtssprache, gute Kenntnisse einer zweiten Amtsprache; Grundkenntnisse einer dritten Amtssprache sind von Vorteil
Auf den Punkt gebracht
Das Schweizerische Transparenzregister (EJPD, BJ) verpflichtet inländische und teilweise auch ausländische Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden. Die Kontrollstelle (GS-EFD) kontrolliert, ob die Informationen im Transparenzregister richtig, vollständig und aktuell sind. Im Juni 2027 wird die Schweiz durch die «Financial Action Task Force» (FATF), einer internationalen Arbeitsgruppe, einer Länderprüfung unterzogen, in deren Rahmen die Effizienz des Transparenzregisters und der Kontrollstelle als neue Massnahmen in der Bekämpfung der Geldwäscherei geprüft werden.
Fragen zur Stelle
Angelika Spiess Leiterin der Kontrollstelle für das Transparenzregister+41 58 46 76803
Nachricht senden
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Angelika SpiessLeiterin der Kontrollstelle für das Transparenzregister
+41 58 46 76803
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Das Schweizerische Transparenzregister (EJPD, BJ) verpflichtet inländische und teilweise auch ausländische Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden. Die Kontrollstelle (GS-EFD) kontrolliert, ob die Informationen im Transparenzregister richtig, vollständig und aktuell sind. Im Juni 2027 wird die Schweiz durch die «Financial Action Task Force» (FATF), einer internationalen Arbeitsgruppe, einer Länderprüfung unterzogen, in deren Rahmen die Effizienz des Transparenzregisters und der Kontrollstelle als neue Massnahmen in der Bekämpfung der Geldwäscherei geprüft werden.
Das macht uns aus
Das Generalsekretariat EFD (GS-EFD) ist das zentrale Stabsorgan des Departements mit den Kernbereichen Stab, Kommunikation, Ressourcen, Rechtsdienst, Digitalisierung/IKT und dem Bereich der Delegierten für Mehrsprachigkeit des Bundes sowie der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS).
Weiter ZurückDas bieten wir
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#F7B4B8Arbeiten für die SchweizWir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#B8E1D8Gelebte VielfaltDank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
#FFF0BBGesund am ArbeitsplatzWir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Fragen zur Stelle
Angelika SpiessLeiterin der Kontrollstelle für das Transparenzregister
+41 58 46 76803
Nachricht sendenZusätzliche Informationen
Per Ende 2026 wird für das neu zu schaffende Transparenzregister eine Kontrollstelle aufgebaut. Die Kontrollstelle wird 10 bis 12 Personen beschäftigen. Es sind noch mehrere Stellen als Paralegals zu besetzen, davon eine Stelle für französischsprachige Geschäfte. Die Stellen sind bis Ende 2028 befristet und können allenfalls verlängert werden. Stellenantritt vorzugsweise per 1. Oktober 2026 oder 1. Dezember 2026.
Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerbungsmanagementsystem. Klicken Sie dafür auf «Jetzt bewerben».
Bei dieser Stellenbesetzung berücksichtigen wir keine Personaldienstleister.
Personen aus der französischen und der italienischen Sprachengemeinschaft sind in unserer Verwaltungseinheit untervertreten. Ihre Bewerbungen sind daher besonders willkommen.