Interessieren Sie sich für Aufgaben im gesetzlichen Messwesen und wollen Sie dazu beitragen, korrekte Mess- und Mengenangaben im Handel und Verkehr sicherzustellen?
Die Eichämter BE+1 bis BE+4 prüfen im Auftrag des Kantons Bern die Genauigkeit der eingesetzten Messmittel wie Waagen oder Zapfsäulen und sorgen für korrekte Mengenangaben im Handel und Geschäftsverkehr. Dem Eichkreis BE+1 sind die Gemeinden gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen (MGV; BSG 941.11) zugeordnet.
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